Aufgaben
Der Fachbereich Soziales bearbeitet die Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Berechtigte für Bürgergeld und der Sozialhilfe
- Schülerbeförderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfeleistungen für Asylbewerbende und ausländische Menschen
- Für Anregungen und Fragen zur Flüchtingsproblematik hat die Stadt eine E-Mail-Adresse eingerichtet unter:
fluechtlinge@cottbus.de - Team Ukrainehilfe – Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Cottbus
- Für Anregungen und Fragen zur Flüchtingsproblematik hat die Stadt eine E-Mail-Adresse eingerichtet unter:
- Leistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz
- Beratung zum Thema Wohnhilfen in der Fachstelle zur Vermeidung/Behebung der Obdachlosigkeit
Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
2026_06_11 Fachstelle Flyer
Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiterin Soziales
Maren
Dieckmann
Fachbereich 50 - Soziales
Thiemstraße 37
03050
Cottbus
Tel: 0355 612-4800
Fax: 0355 612-134801

Pflegestützpunkt Cottbus informiert – Märchen und Wahrheiten rund um Lebensmittel
Der Pflegestützpunkt Cottbus lädt im Rahmen seines nächsten Themennachmittages interessierte Seniorinnen und Senioren dazu ein, sich intensiver mit ihrem Speiseplan und den darin enthaltenen Lebensmitteln

Kältehilfe in Cottbus/Chóśebuz bewährt organisiert
In den zurückliegenden Wintern waren in Cottbus/Chóśebuz keine Kältetoten zu beklagen. Dazu ist eine gute und engmaschige Netzwerkarbeit nötig, um alle Informationen an mehreren Anlaufstellen

Der Pflegestützpunkt Cottbus informiert
Der Pflegestützpunkt Cottbus lädt Interessierte, insbesondere pflegende Angehörige und Menschen mit Unterstützungsbedarf im Oktober zu zwei interessanten Informationsveranstaltungen ein. Thema: Wenn das eigene Geld zur
Der Pflegestützpunkt Cottbus informiert – Juli 2025
Pflegeberatung Ab dem 1. Juli wird das Budget der Verhinderungspflege (1.685 Euro) mit dem Budget der Kurzzeitpflege (1.854 Euro) zu einem einheitlichen Jahresbetrag zusammengelegt. Pflegebedürftigen
Satzungen
- Informationspflichten des Fachbereich 50 - Soziales gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.