Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen lädt die Stadtmission in Cottbus/Chóśebuz für den 11.09.2026 zwischen 12:00 und 15:00 Uhr zum Tag der offenen Tür in die Wilhelm-Külz-Straße 10 a ein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Folgende Angebote stellt die Stadtmission ganzjährig zur Verfügung:
- Tagesaufenthalt mit Zugang zu sanitären Einrichtungen (Toilette, Dusche)
- Möglichkeit zum Wäschewaschen und Trocknen
- Kleiderkammer mit saisonaler Bekleidung
- ein Aufenthaltsraum zum Ausruhen und Aufwärmen
- Tee, Kaffee, alkoholfreie Getränke
- Tägliches Mittagessen ab 12:00 Uhr
- Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
- Beschäftigungsangebote (Ausflüge, Kreativangebote, Bowlingnachmittage etc.)
Kontakt: Straßenkaffee/Stadtmission, Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus/Chóśebuz
Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz gGmbH, Angebote und Beratung
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 7:30 – 17:00 Uhr
Winternotdienst: Samstag, Sonntag, Feiertag: 7:30 – 18:00 Uhr
Telefon: 03 55 / 3 83 24 98, Fax: 03 55 / 28 89 09 87
Wohnungslosigkeit möglichst zu verhindern ist in der Stadt Cottbus/ Chóśebuz seit fast drei Jahrzehnten ein zentraler Ansatz. Die Stadt hat im Februar 1997 eine Fachstelle „Wohnhilfen“ zur Ver-meidung und Behebung von Obdachlosigkeit nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet. Diese wurde dem Fachbereich Soziales zugeordnet.
Durch die Bündelung der unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungsbehördlichen) Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle können Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. So kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, zum Beispiel durch:
- Beratung und Unterstützung
- Schuldenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
- ordnungsbehördliche Unterbringung
- die Verantwortung (Fachaufsicht) für die Unterkünfte für wohnungslose Menschen sowie
- Auslösung und Sicherstellung weitergehender Hilfen
Kontakt: Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Fachbereich 50 – Soziales – Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon Sekretariat: 0355 – 612 4801 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung
Sprechzeiten: Dienstag von 09 – 12 und 13 – 17 Uhr und Donnerstag von 09 – 12 Uhr und 13-18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Seit Gründung der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der präventiven und nachgehenden Maßnahmen rückläufig. Durch Nachbegleitung betroffener Haushalte kann zudem vermieden werden, dass diese erneut zu Wohnungsnotfällen werden.
Eine große Rolle spielen hier auch die Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II/XII gesetzlich geregelt). Durch Kooperationen im Netzwerk kann die Präventionsarbeit der Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgen und damit Wohnraumverlust und dessen soziale Folgen langfristig verhindern.
An den Zahlen zur Unterbringungserfordernis nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) im Rahmen der Gefahrenabwehr wird zudem deutlich, dass ein Großteil der von Zwangsräumung betroffenen Personen den Wohnraum bereits aufgegeben haben, ohne ihn ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben.
| Jahr | 1997 | 2001 | 2005 | 2016 | 2025 | 30.06.2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| fristlose Kündigungen | o.a. | o.a. | o.a. | 354 | 276 | 152 |
| Räumungsklagen | o.a. | 315 | 222 | 126 | 122 | 65 |
| Zwangsräumungen | 289 | 265 | 156 | 118 | 115 | 62 |
| davon durchgeführt | o.a. | 161 | 91 | 93 | 84 | 44 |
| Unterbringungserfordernis nach OBG | 38 | 7 | 7 | 3 | 5 | 6 |
Dennoch gibt es in der Stadt Cottbus/Chóśebuz mehrere hundert Personen, die als wohnungslos gelten, die Anzahl liegt insbesondere in der Zunahme wohnungsloser Geflüchteter begründet, die bei ihrer Ankunft in Deutschland regulär keinen eigenen Wohnraum haben.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung führt das Statistische Bundesamt jährlich zum 31.01. eine Erhebung über die institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen (keine private Unterbringung bei Verwandten, Freunden und Bekannten) durch. In der Bundesstatistik zur Wohnungslosenberichterstattung am 31.01.2026 meldete die Stadt Cottbus/Chóśebuz 370 Personen, die zu diesem Stichtag als wohnungslos entsprechend des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes erfasst waren.
Dies ist z.B. bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung in Wohnraum oder in Notunterkünften der Fall. Auch Personen, die in Flüchtlingsunterkünften oder in ambulant betreuten oder stationären Wohnformen der Wohnungslosenhilfe leben, werden statistisch erfasst.
Als „wohnungslos“ gelten Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, weil bei ihnen kein geschütztes Mietverhältnis (gültiger Mietvertrag) besteht, auch wenn Wohnraum trotz einer fristlosen Kündigung oder Räumungsklage noch genutzt wird. Wohnungslos sind ebenso Menschen, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen oder in Pensionen leben, auch wenn diese nicht statistisch erfasst werden. Ein Großteil der als wohnungslos erfassten Personen in Cottbus/Chóśebuz lebt jedoch in regulärem Wohnraum im Stadtgebiet, allerdings mit einer öffentlich-rechtlichen Zuweisung. Die Anzahl der Nutzer der Notschlafstelle (Personen ohne Obdach) ist weitaus geringer.
Die Notschlafstelle „Obdachlosenhaus“ hat eine Kapazität von aktuell 12 Schlafplätzen, davon 9 für männliche und 3 für weibliche Personen, die Schlafgelegenheiten wurden wie folgt in Anspruch genommen:
| Jahr | 1997 | 2001 | 2005 | 2016 | 2020 | 2023 | 2025 | 30.06.2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| monatliche Anzahl der Übernachtungen im Durchschnitt | 346 | 172 | 151 | 85 | 169 | 339 | 305 | 290 |
| Anzahl Personen | o.A. | o.A. | 10 | 7 | 10 | 18 | 17 | 18 |
Standort: Ostrower Damm 2 in 03046 Cottbus
Träger: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V.
Geöffnet ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet. Telefon: 0355 – 38 19 325
In Cottbus/Chóśebuz stehen für alle Menschen entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten Unterbringungsangebote und weitere unterstützende Hilfen zur Verfügung! Die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte, unabhängig ihrer Art und unabhängig der Eigentumsverhältnisse haben einen einfachen Standard, erfüllen grundsätzlich die bauordnungs-, brandschutzrechtlichen und infektionshygienischen Vorgaben und werden an die Nutzer prinzipiell in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben.
Reparaturen/Instandhaltungen erfolgen regulär durch Haushandwerker, größere und kostenintensive Maßnahmen zur Instandsetzung, die auf dem Nutzerverhalten resultieren (z. B. Wasser- und Brandschäden, Schädlingsbefall, Zerstörung der Ausstattung, massive Verschmutzungen und Vermüllung etc.) und daher auch von den Nutzern zu beheben wären, können nur im Rahmen der jeweiligen Haushaltslage durchgeführt werden.
Die öffentlich-rechtliche Unterbringung stellt keine Zwangsbeherbergung dar, eine Nutzung der Unterkünfte steht Betroffenen grundsätzlich frei. Dies beruht auf dem Grundrecht der Menschenwürde, gegen seinen Willen darf ein Mensch ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen oder bei Selbst- und Fremdgefährdung und nur mittels eines richterlichen Beschlusses untergebracht werden. Auch zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, medizinischen Behandlungen und unterstützenden Hilfen besteht keine Verpflichtung.