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Satzung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen

Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 12/2018 vom 24.11.2018
Inkrafttreten: 25.11.2018

Inhalt

§ 1 Zweckbestimmung, Zuständigkeiten
§ 2 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
§ 3 Nutzungsberechtigter Personenkreis
§ 4 Nutzungsverhältnis
§ 5 Beginn und Ende der Nutzung
§ 6 Rücknahme, Widerruf, Änderung des Nutzungs- und/oder Gebührenbescheides
§ 7 Nutzungsbestimmungen Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und angemieteter Wohnraum
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
§ 9 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
§ 10 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
§ 11 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und angemieteten Wohnraum
§ 12 Gebührensatz
§ 13 Erlass der Gebühren
§ 14 Auszugsverpflichtung
§ 15 Inkrafttreten


Vorgänger

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inkrafttreten
01.01.2012
Außerkrafttreten
24.11.2018
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 13/2011 vom 31.12.2011
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Satzung herunterladen01.01.2012

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inkrafttreten
01.01.2011
Außerkrafttreten
31.12.2011
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 12/2010 vom 31.12.2010
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Satzung herunterladen01.01.2011

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inkrafttreten
31.12.2009
Außerkrafttreten
31.12.2010
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 17/2009 vom 31.12.2009
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Satzung herunterladen31.12.2009