Satzung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen
Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 12/2018 vom 24.11.2018
Inkrafttreten: 25.11.2018
Inhalt
§ 1 Zweckbestimmung, Zuständigkeiten
§ 2 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
§ 3 Nutzungsberechtigter Personenkreis
§ 4 Nutzungsverhältnis
§ 5 Beginn und Ende der Nutzung
§ 6 Rücknahme, Widerruf, Änderung des Nutzungs- und/oder Gebührenbescheides
§ 7 Nutzungsbestimmungen Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und angemieteter Wohnraum
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
§ 9 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
§ 10 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
§ 11 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und angemieteten Wohnraum
§ 12 Gebührensatz
§ 13 Erlass der Gebühren
§ 14 Auszugsverpflichtung
§ 15 Inkrafttreten
§ 2 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
§ 3 Nutzungsberechtigter Personenkreis
§ 4 Nutzungsverhältnis
§ 5 Beginn und Ende der Nutzung
§ 6 Rücknahme, Widerruf, Änderung des Nutzungs- und/oder Gebührenbescheides
§ 7 Nutzungsbestimmungen Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und angemieteter Wohnraum
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
§ 9 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
§ 10 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
§ 11 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und angemieteten Wohnraum
§ 12 Gebührensatz
§ 13 Erlass der Gebühren
§ 14 Auszugsverpflichtung
§ 15 Inkrafttreten
Vorgänger
Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen
- Inkrafttreten
- 01.01.2012
- Außerkrafttreten
- 24.11.2018
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 13/2011 vom 31.12.2011
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen
- Inkrafttreten
- 01.01.2011
- Außerkrafttreten
- 31.12.2011
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 12/2010 vom 31.12.2010
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen
- Inkrafttreten
- 31.12.2009
- Außerkrafttreten
- 31.12.2010
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 17/2009 vom 31.12.2009
Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten