Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Cottbus/Chósebuz
Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 14/2017 vom 16.12.2017
Inkrafttreten: 01.01.2018
Inhalt
§1 Gebührenpflicht
§2 Wohneinheiten in der städtischen Unterkunft 'Haus der Wohnhilfe'
§3 Stadtseitig angemietete Wohnungen
§4 Gemeinschaftsunterkünfte
§5 Gebührenschuldner
§6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§7 Inkrafttreten
§2 Wohneinheiten in der städtischen Unterkunft 'Haus der Wohnhilfe'
§3 Stadtseitig angemietete Wohnungen
§4 Gemeinschaftsunterkünfte
§5 Gebührenschuldner
§6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§7 Inkrafttreten