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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Cottbus/Chósebuz

Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 14/2017 vom 16.12.2017
Inkrafttreten: 01.01.2018

Inhalt

§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Wohneinheiten in der städtischen Unterkunft 'Haus der Wohnhilfe'
§ 3 Stadtseitig angemietete Wohnungen
§ 4 Gemeinschaftsunterkünfte
§ 5 Gebührenschuldner
§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§7 Inkrafttreten