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Spree und Mühlgraben Süd

Abwasserentsorgung – Gemeinde Neuhausen/Spree

Die Gemeinde Neuhausen/Spree hat mittels einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für die vorgenannten Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree (Entsorgungsgebiet) auf die Stadt Cottbus/Chóśebuz übertragen.

Havarie-Telefon: 0800-0 594 594

Sie wollen das auf Ihrem Grundstück anfallende Abwasser entsorgen lassen.
Wer ist antragsberechtigt?

Grundlagen der Abwasserentsorgung sind die Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassersatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ) – kurz AWS – in Verbindung mit der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassergebührensatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ).

Jeder Anschlussnehmer (§ 2 Nr. 5 AWS) eines im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen der AWS einerseits dazu berechtigt, einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage zu verlangen sowie das anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungsrecht) und ist andererseits dazu verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und das gesamte anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungszwang).

Grundlagen der Abwasserentsorgung sind die Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassersatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ) – kurz AWS – in Verbindung mit der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassergebührensatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ).

Jeder Anschlussnehmer (§ 2 Nr. 5 AWS) eines im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen der AWS einerseits dazu berechtigt, einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage zu verlangen sowie das anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungsrecht) und ist andererseits dazu verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und das gesamte anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungszwang).

A) Zentrale (leitungsgebundene) Schmutzwasserentsorgung (Neuanschlüsse oder Änderungen)

 (gilt für die Nutzung der leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung bei Neuanschlüssen oder Änderungen)

Formulare I bis III - NEUHAUSEN - Entwässerungsantrag Kanalanschluss

Anmeldungs- und Genehmigungspflicht nach § 6 AWS – Gemeinde Neuhausen/Spree
B) Dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung

Formular VII - NEUHAUSEN - Anzeige ASG, KKA

Anzeigepflicht gemäß § 9 Abs. 2 AWS – Gemeinde Neuhausen/Spree
C) Einzeformulare

Formular III - NEUHAUSEN - Anmeldung Wassermengen aus privaten Anlagen

Erklärung zum Einsatz von Wassermengen aus privaten Versorgungsanlagen bzw. dem Einsatz von Brauch- und Grauwasser

Formulare IV bis VI - NEUHAUSEN - Anträge Absetzung

Anträge zur Absetzung der nachweislich nicht eigeleiteten Wassermengen (Gartenzähler und Gewerbe) sowie Havariefälle

(Die Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen ist für Grundstücke mit einer abflusslosen Sammelgrube oder nach Abnahme des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation möglich)

Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung sind von dem Anschlussnehmer Gebühren entsprechend der Abwassergebührensatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree zu zahlen. Diese Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Die Beschlussunterlagen sind unter www.cottbus.de im Stadtverordneteninformationssystem unter Vorlagen, Anträge und Anfragen öffentlich einsehbar.

Aktualisierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Neuhausen/Spree - Teil Schmutzwasserentsorgung; Fortschreibung September 2019

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurde am 25.03.2020 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2019-2024) beschlossen. Wir stellen Ihnen hier alle Unterlagen zur Verfügung:

Wir sind umgezogen und unter neuen Telefonnummern für Sie erreichbar:

Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung

AufgabengebietTelefonnummerZimmer
Abwasserentsorgung0355 612 2783151
Servicebereichsleiter0355 612 2791109

Allgemeine Informationen

Amtsleiterin

Heike

Reinschke

Amt 70 - Abwasserentsorgung/Wasser

Neumarkt 5

03046

Cottbus

0355 612-2903

Rechtsgrundlagen

Spree und Mühlgraben Süd
Stadt Cottbus/Chóśebuz