
Fachbereich 20 – Finanzmanagement
Aufgaben des Fachbereiches:
- Erstellung und Abrechnung des
- Haushaltsplanes und des
- mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanes sowie
- Kontrolle der Durchsetzung des Haushaltsrechtes und des Haushaltsplanes
- Zentrale Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Cottbus, ausgenommen davon städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften
- Einnahme- und Ausgabebuchhaltung, Überwachung der Zahlungseingänge, Zahlungserinnerung bzw. Mahnung von überfälligen Forderungen, Erstattung bzw. Aufrechnung von Überzahlungen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen, Einziehungsersuchen bei privatrechtlichen Forderungen, Vollstreckung im Rahmen der Amtshilfe bestimmter anderer Behörden
- Vollstreckungsbehörde für das Amt Burg / Spreewald und für die Gemeinde Kolkwitz auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
- Vertretung der Stadt Cottbus in eigenen Insolvenzangelegenheiten
- Vertretung der Stadt Cottbus bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.
- Erhebung von Grundbesitzabgaben sowie der Zweitwohnungssteuer
- Erhebung von:
Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiterin Finanzmanagement
Petra
Ramsch
Fachbereich 20 - Finanzmanagement
Neumarkt 5
03046
Cottbus
Tel: 0355 612-2215
Fax: 0355 612-132204
Haushaltspläne
Satzungen
Informationspflichten des Fachbereich 20 – Finanzmanagement gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.
Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern und Gebühren
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im
Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens
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