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Aufgaben des Fachbereiches

Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten:

Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Schulamt zuständig und für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger verantwortlich.

Der Fachbereich Schulen (FB 40) als öffentlicher Schulträger ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung der organisatorischen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die notwendigen Bildungsangebote an den Cottbuser Schulen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetz.

Wesentliche Aufgaben des Schulträgers sind z. Bsp.:


    • Schulentwicklungsplanung:
      Beschluss der Stadtverordnetenversammlung III-001/23
    • Errichtung von Schulen
    • Bereitstellung der Personalkosten sowie Einstellung des nicht lehrenden Personals ( Schulsachbearbeiter,…)
    • Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
    • Festlegung des Schulbezirks
    • Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen

Allgemeine Informationen

Fachbereichsleiter Schulen

Robert

Kochan

Fachbereich 40 - Schulen

Karl-Marx-Str. 67

03044

Cottbus

Tel: 0355 612-2474 (Assistenz der Fachbereichsleitung )

weitere Kontakte nach Themengebieten: 

Richtlinie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz zur Gewährung eines Stipendiums für Lehramtsstudierende im Fach Sorbisch/Wendisch