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Verlust des eigenen Personalausweises melden

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

VORAUSSETZUNGEN

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

Es fallen keine Kosten an.

VERFAHRENSABLAUF

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

BEARBEITUNGSDAUER

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

FRISTEN

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

RECHTSBEHELFE

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

HINWEISE (BESONDERHEITEN)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Spezielle Information für Cottbus

  • Der Verlust des Dokumentes muss schnellstmöglich im Stadtbüro angezeigt werden.
  • Eine telefonische oder schriftliche Vorabinformation ist möglich, ersetzt aber nicht die persönliche Vorsprache.
  • Wurde das Dokument gestohlen und ist eine Anzeige bei der Polizei erfolgt, so ist das dort erstellte Protokoll mit vorzulegen.
  • Wichtige Hinweise beim Verlust des neuen elektronischen Personalausweis
    • Bei Verlust oder Abhandenkommen eines elektronischen Personalausweises, mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, sind Ausweisinhaber aufgefordert die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen.
      • Unverzüglich ist der Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen!
        • Hält sich der Ausweisinhaber außerhalb des Zuständigkeitsbereiches auf, kann dieser sich auch an eine andere Personalausweisbehörde wenden.
      • Kann eine Personalausweisbehörde nicht aufgesucht werden (außerhalb der Sprechzeit), kann die Sperrung über den

        Sperrnotruf: 0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr)- auch aus dem Ausland erreichbar!

        veranlasst werden.

      • Der Ausweisinhaber muss am Telefon neben seinem Namen, den ersten Vornamen und dem Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort nennen.
        • Ohne diese Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht vornehmen!
    • Die Sperrung für die ggf. genutzte Unterschriftsfunktion (QES)  muss separat bei dem Anbieter gesperrt werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
      • Diese Sperrung kann von keiner Personalausweisbehörde vorgenommen oder veranlasst werden.
    Stadt Cottbus/Chóśebuz