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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Spezielle Information für Cottbus

– Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Erstantrag und für die Erteilung Krankenkraftwagen erforderlich)
 

    VORAUSSETZUNGEN

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Spezielle Information für Cottbus

    Hauptwohnsitz in Cottbus
    – Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre, für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr
    – Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    – persönliche Vorsprache bei Antrag auf Verlängerung oder Ersatzausfertigung der Fahrgastbeförderung ist erforderlich

      KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

      Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

      Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

      Spezielle Information für Cottbus

      43,90 Euro für die Erteilung einer Fahrgastbeförderung
      38,00 Euro für die Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
      Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

        VERFAHRENSABLAUF

        Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

        Stadt Cottbus/Chóśebuz