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Personalausweis beantragen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Information für Cottbus

  • Erwird empfohlen, das Original der Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde oder Eheurkunde vorzulegen, um spätere Unstimmigkeiten und zusätzliche wege zu vermeiden.
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

    VORAUSSETZUNGEN

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Spezielle Information für Cottbus

    Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen.

    Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss persönlich anwesend sein. Das gilt auch bei Antragstellung durch gesetzlichen Vertreter, gerichtlich bestellten Betreuer oder Person mit Vorsorgevollmacht!

      FRISTEN

      Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

      FORMULARE/SCHRIFTFORMERFORDERNIS

      Formulare vorhanden: Nein.
      Schriftform erforderlich: Ja.
      Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
      Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
      Online-Dienste vorhanden: Nein.

      HINWEISE (BESONDERHEITEN)

      Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

      Spezielle Information für Cottbus

      Alle Deutschen Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.

      Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
      Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.
      Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
      Die Ausgabe des Personaldokumentes erfolgt im Stadtbüro in der 2. Etage im Zimmer 2.079.
      Die Identifikation für die Ausgabe erfolgt mit den vorhandenen bzw. abgelaufenen Dokument oder mit der Geburtsurkunde.
      Bei Abholung des Personalausweises für Kinder, muss ebenfalls das vorhandene bzw. abgelaufene Dokument oder die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
      Die Möglichkeit der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person besteht. Die Abholung kann mit einer Vollmacht erfolgen, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
      Möchten Sie bei der Ausgabe Ihre Transport – PIN (PIN – Brief) in Ihre persönliche PIN ändern, halten Sie bitte Ihre Transport – PIN bereit.
      Dies kann nicht in Vollmacht erfolgen.

        Formulare

        Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter

        Stadt Cottbus/Chóśebuz