Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
RECHTSGRUNDLAGE(N)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung – BbgLDV)
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
Spezielle Information für Cottbus
Ausstellung Leichenpass: 26,00 €