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Kommunale Sporthalle, Anmietung

Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.

Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung

Formulare

Allgemeine Vertragsbedingungen für Sporthallen und Sportfreianlagen

Antrag auf einmalige Nutzung von kommunalen Sportstätten (Wettkämpfe)

Antrag auf Nutzung für Sporthallen und Sportfreianlagen

Antrag einmalige Benutzung von Sportstätten und Sportveranstaltungen (einmalig Wettkampf)

Antrag Nutzung von kommunalen Sportstätten

Nutzerordnung für Sporthallen und Sportfreianlagen

Turnhalle Nutzerordnung

Turnhallen Allgemeine Vertragsbedingungen

Stadt Cottbus/Chóśebuz