Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
RECHTSGRUNDLAGE(N)
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
VORAUSSETZUNGEN
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des „Wiener Abkommens“ ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Spezielle Information für Cottbus
– Hauptwohnsitz in Cottbus
– persönliche Vorsprache ist erforderlich
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Spezielle Information für Cottbus
16,00 Euro für den internationalen Führerschein
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
VERFAHRENSABLAUF
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
BEARBEITUNGSDAUER
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
FRISTEN
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Spezielle Information für Cottbus
Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt sofort, sofern ein EU-Führerschein vorgelegt wird.
WEITERFüHRENDE INFORMATIONEN
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts