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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

VORAUSSETZUNGEN

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

VERFAHRENSABLAUF

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

BEARBEITUNGSDAUER

1-6 Monate

WEITERFüHRENDE INFORMATIONEN

Vermessung Brandenburg

Stadt Cottbus/Chóśebuz