Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
RECHTSGRUNDLAGE(N)
§ 3 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- ggf. Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- ggf. Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Spezielle Information für Cottbus
Erforderliche Unterlagen
– Wohnsitznachweis der letzten 5 Jahre
– polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
– Ausführliche schriftliche Antragsbegründung ggf. mit weiteren Nachweisen über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
– psychologisches Gutachten bei namensbezogenen seelischen Belastungen
– bei minderjährigen Kindern ein Sorgerechtsnachweis
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
VORAUSSETZUNGEN
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 2,50 € – 1.050 €.
Spezielle Information für Cottbus
Das Namensänderungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Änderung eines
Familiennamens beträgt zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro, die Gebühr für die Änderung eines
Vornamens 2,50 Euro bis 255,00 Euro. Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, so kann 1/10
bis 1/2 dieser Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der
Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen der
Namensänderung für den Antragsteller. Daher kann die Gebühr konkret erst am Ende des Verfahrens berechnet werden.
VERFAHRENSABLAUF
Den Antrag auf Namensänderung reichen Sie schriftlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Landkreis ein und fügen dem Antrag die notwendigen Nachweise hinzu.
Der Antrag wird von der zuständigen Namensänderungsbehörde geprüft.
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Namensänderung erfolgt und eine Urkunde über die Namensänderung oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Gleichzeitig erhalten Sie einen Bescheid darüber, welche Gebühren Sie zu zahlen haben.
Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung der betroffenen Person zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.
BEARBEITUNGSDAUER
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann bei der zuständigen Namensänderungsbehörde erfragt werden.
FRISTEN
keine
Spezielle Information für Cottbus
Die Verfahrensdauer beträgt im Durchschnitt 3 Monate.
FORMULARE/SCHRIFTFORMERFORDERNIS
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.