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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45×35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Spezielle Information für Cottbus

– Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
– biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
– Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
– Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
– Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
– Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen

    VORAUSSETZUNGEN

    Zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Spezielle Information für Cottbus

    Bewerber:
    – Hauptwohnsitz in Cottbus
    – persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich

    Begleitperson:
    – muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
    – muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
    – darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein

      KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

      • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
      • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

      Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

      Spezielle Information für Cottbus

      52,22 Euro für den Antrag
      09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
      12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
      Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

        Stadt Cottbus/Chóśebuz