ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
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Steuerklasse,
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Religionszugehörigkeit,
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Zahl der Kinderfreibeträge sowie
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Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
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für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
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die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- für schriftliche Mitteilung: Formular „Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM“
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
- Besuchen Sie „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag „Formulare & Leistungen“ und wählen Sie die Auswahl „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“.
- Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie „Nächste Seite“ klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung in „Mein Posteingang“, wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
- Besuchen Sie die Internetseite „Formular-Management-System (FMS)“ der Bundesfinanzverwaltung.
- Laden Sie dort das PDF-Formular „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM“ herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
Fristen
Es gibt keine Frist.