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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

t

t
Steuerklasse,

 

t

t
Religionszugehörigkeit,

 

t

t
Zahl der Kinderfreibeträge sowie

 

t

t
Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.

Sie können zudem beantragen, dass

t

t
für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder

 

t

t
die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • für schriftliche Mitteilung: Formular „Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM“

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

  • Besuchen Sie „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag „Formulare & Leistungen“ und wählen Sie die Auswahl „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“.
  • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie „Nächste Seite“ klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung in „Mein Posteingang“, wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

  • Besuchen Sie die Internetseite „Formular-Management-System (FMS)“ der Bundesfinanzverwaltung.
  • Laden Sie dort das PDF-Formular „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM“  herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Onlinedienste

Stadt Cottbus/Chóśebuz