Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
RECHTSGRUNDLAGE(N)
Spezielle Information für Cottbus
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Impfausweis
Spezielle Information für Cottbus
- gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- den ausgefüllten Fragebogen „Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung“
- ausgefüllter Fragebogen „Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes- Schulquereinsteiger ( Fragebogen)“
VORAUSSETZUNGEN
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Spezielle Information für Cottbus
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
VERFAHRENSABLAUF
Okt. bis April vor der Einschulung
BEARBEITUNGSDAUER
1 Stunde
FRISTEN
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig