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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen – zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation – eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Formulare

Antrag zur Genehmigung der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser nach § 49 Abwasserverordnung (AwV)

Anzeige Einleitung /Erbringung von amalgamhaltigem Abwasser § 50 Abwasserverordnung (AwV)

Stadt Cottbus/Chóśebuz