Allgemeine Filter
Suche im Titel
Suche im Inhalt
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Durchführung von Sc...

Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.

Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

RECHTSGRUNDLAGE(N)

§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)

Spezielle Information für Cottbus

  •  Brandenburgische Schulgesetz
  •  Kindertagesstättengesetz

    ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

    Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)

    KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    VERFAHRENSABLAUF

    Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

    Die Untersuchungen erfolgen jährlich.

    FRISTEN

    Keine

    FORMULARE/SCHRIFTFORMERFORDERNIS

    keine

    WEITERFüHRENDE INFORMATIONEN

    https://www.brandenburger-kinderzaehne.de/

    Stadt Cottbus/Chóśebuz