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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Spezielle Information für Cottbus

Für die Gebäudeeinmessung benötigen Sie:

  • Herstelleungswert der baulichen Anlagen

Für die Einmessungsbescheinigung benötigen Sie:

  •  genehmigte Bauzeichnungen
  •  Herstellungswert der baulichen Anlage (Amtlicher Lageplan mit Projekteintrag oder Objektbezogener Lageplan)

    VORAUSSETZUNGEN

    Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

    Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

    https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/vermgebo

    VERFAHRENSABLAUF

    Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster

    BEARBEITUNGSDAUER

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Stadt Cottbus/Chóśebuz