Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen („Blauer Engel“) verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verzeichnis – Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Spezielle Information für Cottbus
VERFAHRENSABLAUF
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Verzeichnis – Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
RECHTSBEHELFE
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.