Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen / externe Links§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Erforderliche Unterlagen
aktueller Personalausweis oder ReisepassZulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter istbei Beantragung durch einen VertreterVollmachtEs können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächliches ist kein Privatstellplatz vorhandendas Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
10,20 € bis 30,70 € pro Jahrgemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.