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Ausbildungsförderung Beratung

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.

RECHTSGRUNDLAGE(N)

§ 41 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Spezielle Information für Cottbus

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
 

    ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

    keine

    VORAUSSETZUNGEN

    keine

    KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

    keine

    VERFAHRENSABLAUF

    Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

    BEARBEITUNGSDAUER

    keine

    FRISTEN

    keine

    WEITERFüHRENDE INFORMATIONEN

    Studentenwerk Frankfurt (Oder)

    Stadt Cottbus/Chóśebuz