Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
– Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
– Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
VORAUSSETZUNGEN
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
- Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Spezielle Information für Cottbus
Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Spezielle Information für Cottbus
Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.
VERFAHRENSABLAUF
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)
BEARBEITUNGSDAUER
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen