In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
RECHTSGRUNDLAGE(N)
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Personalausweis oder Reisepass
KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Spezielle Information für Cottbus
Zum 28.03.2025 tritt die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des MIK in Kraft. Danach ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.