Allgemeine Filter
Suche im Titel
Suche im Inhalt
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Änderung der Gebüh...

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

Erforderliche Unterlagen

Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder WohngeldNachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden UnterhaltsnachweisEinkommensnachweis

Voraussetzungen

– Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

Verfahrensablauf

– Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

Bearbeitungsdauer

1 – 4 Wochen

Rechtsbehelfe

– Widerspruch- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: NeinSchriftform erforderlich: NeinFormlose Antragsstellung möglich: JaPersönliches Erscheinen nötig: Nein

Onlinedienste

Organisation


Fachbereich 51 – Jugendamt

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

Bearbeitungszeiten

Antragsfrist
4 WOCHE
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.

Stadt Cottbus/Chóśebuz