Erforderliche Unterlagen
Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder WohngeldNachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden UnterhaltsnachweisEinkommensnachweis
Voraussetzungen
– Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Verfahrensablauf
– Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Bearbeitungsdauer
1 – 4 Wochen
Rechtsbehelfe
– Widerspruch- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: NeinSchriftform erforderlich: NeinFormlose Antragsstellung möglich: JaPersönliches Erscheinen nötig: Nein
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 51 – Jugendamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bearbeitungszeiten
Antragsfrist
4 WOCHE
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.