Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha liegt in der Gemarkung Brunschwig und umfasst die in der Flur 54 gelegenen kommunalen Flurstücke 158, 159 und 253 sowie die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 160, 161, 162, 163, 121 und 216.
Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Ewald-Haase-Straße und im Süden durch die Zimmerstraße begrenzt und grenzt im Nordwesten an die Straßenverkehrsfläche der Deffkestraße. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Die städtebauliche Zielstellung sieht im Sinne der Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge die Sicherung des Feuerwehrstandortes der Feuer- und Rettungswache II an der Ewald- Haase-Straße durch einen geplanten Erweiterungsbau vor. Hierfür wird der bestehende Standort der Feuerwehr als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Gleiches gilt für das südlich angrenzende Flurstück 121, auf dem der Erweiterungsbau errichtet werden soll. Die nördlich und westlich an den Feuerwehrstandort angrenzenden Baugrundstücke werden zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung als urbane Gebiete festgesetzt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.02.2025 mit der zugehörigen Begründung erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 31.03.2025 bis 05.05.2025 an dieser Stelle.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
• montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
• dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
• donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
• freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
• samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 07.05.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 22.03.2025. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Unterlagen zum Download
- Feuer- und Rettungswache II – Ewald-Haase-Straße