Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale:
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Voraussetzungen
Aufnahme eines Dienst/Arbeitsverhältnisses
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Finanzverwaltung: keine
Arbeitnehmer / Arbeitgeber: hier nicht bekannt
Verfahrensablauf
Die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt personell durch das Wohnsitz-Finanzamt oder Betriebsstätte-Finanzamt.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind bis zum Ende des Kalenderjahres zu beantragen, für das sie gelten sollen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Vordrucke zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de ).
Die Anträge liegen aber auch in Papierform im Finanzamt aus.
Weiterführende Informationen
Onlinedienste
Organisation
Finanzamt Cottbus
Vom-Stein-Straße 2903042 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: 0355 4991-4300
Fax: 0355 4991-4150
Mail: https://fa-cottbus.brandenburg.de