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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Komplette Beschreibung anzeigen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Organisation


Stadtbüro

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3333 (Hotline)
Telefon: +49 355 612-2070 (Stadtbüro)
Mail: https://www.cottbus.de/stadtbuero

Onlinedienste

Stadt Cottbus/Chóśebuz