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In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.rnrnDiese enthält nachstehende Daten:rnrnName, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.rnrnEine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Organisation
Stadtbüro
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3333 (Hotline)
Telefon: +49 355 612-2070 (Stadtbüro)
Mail: https://www.cottbus.de/stadtbuero