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Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Organisation
Fachbereich 23 – Immobilien
Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2960 (Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien)
Telefon: +49 355 612-2951 (Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz)
Telefon: +49 355 612-2302 (Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben)
Mail: https://www.cottbus.de/immobilien
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz