Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
– Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
– Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
- Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
Mail: https://www.cottbus.de/geoinformation
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz