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Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

Komplette Beschreibung anzeigen
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  – Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  – Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
  • Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

Onlinedienste

Organisation


Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster

Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
Mail: https://www.cottbus.de/geoinformation
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

Stadt Cottbus/Chóśebuz