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Anliegerbescheinigung Ausstellung

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Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Bearbeitungsdauer

circa 1 Woche

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

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Organisation


Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen

Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4615 (Sekretariat: Tiefbau)
Telefon: +49 355 612-2715 (Sekretariat: Bereich Grün)
Mail: Mailto:gruenflaechenamt@cottbus.de“>gruenflaechenamt@cottbus.de
(Bereich Grünflächen)
WWW: https://www.cottbus.de/gruen

Stadt Cottbus/Chóśebuz