Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Bearbeitungsdauer
circa 1 Woche
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen
Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4615 (Sekretariat: Tiefbau)
Telefon: +49 355 612-2715 (Sekretariat: Bereich Grün)
Mail: Mailto:gruenflaechenamt@cottbus.de“>gruenflaechenamt@cottbus.de
(Bereich Grünflächen)
WWW: https://www.cottbus.de/gruen