Rechtsgrundlage(n)
§§ 11 und 12 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
(BbgFischG)
Erforderliche Unterlagen
Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform
Voraussetzungen
Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine Gebühr erforderlich
Verfahrensablauf
Übersendung des schriftlichen Fischereipachtvertrags an die zuständige Fischereibehörde; anschließende Bestätigung des angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Fristen
Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages.
Formulare/Schriftformerfordernis
Einige untere Fischereibehörden bieten Muster-Pachtverträge an, die als Vorlage genutzt werden können.
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 72 – Umwelt und Natur
Neumarkt 503046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2750 (Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
Telefon: +49 355 612-2755 (Sekretariat)
Fax: +49 355 612-132704
Mail: https://www.cottbus.de/umwelt_natur