Erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:Ihren Namen und Anschrift,die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 – 6 Wochen
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 72 – Umwelt und Natur
Neumarkt 503046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2750 (Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
Telefon: +49 355 612-2755 (Sekretariat)
Fax: +49 355 612-132704
Mail: https://www.cottbus.de/umwelt_natur