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Adoption eines deutschen Kindes

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Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Adoption eines ausländischen Kindes“.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
  • Lebensbeschreibung,
  • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
  • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
  • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
  • Verdienst- und Vermögensnachweise

u.a.

Voraussetzungen

– Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen- stabile Partnerschaft- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Das Verfahren ist kostenfrei.Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führtdas Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führtdas Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hatHinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Adoption eines ausländischen Kindes – Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen“.Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

Hinweise (Besonderheiten)

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Onlinedienste

Organisation


Fachbereich 51 – Jugendamt

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
Standesamt

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3368
Telefon: +49 355 612-3367
Mail: https://www.cottbus.de/standesamt

Stadt Cottbus/Chóśebuz