Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
- Lebensbeschreibung,
- Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
- Polizeiliches Führungszeugnis,
- Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
- Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
- Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
- Verdienst- und Vermögensnachweise
u.a.
Voraussetzungen
– Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen- stabile Partnerschaft- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Das Verfahren ist kostenfrei.Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.
Verfahrensablauf
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führtdas Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führtdas Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hatHinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Adoption eines ausländischen Kindes – Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen“.Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.
Hinweise (Besonderheiten)
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Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 51 – Jugendamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
Standesamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3368
Telefon: +49 355 612-3367
Mail: https://www.cottbus.de/standesamt