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Adoption eines ausländischen Kindes

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Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Adoption eines ausländischen Kindes – Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen“.

Erforderliche Unterlagen

  • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
  • ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlungin der geltenden Fassung, BAGLJÄ

– Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

– keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

– stabile Partnerschaft

– unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

– gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

– Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

– Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen. Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein. Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

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Organisation


Fachbereich 51 – Jugendamt

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
Standesamt

Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3368
Telefon: +49 355 612-3367
Mail: https://www.cottbus.de/standesamt

Stadt Cottbus/Chóśebuz