Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
- ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlungin der geltenden Fassung, BAGLJÄ
– Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
– keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
– stabile Partnerschaft
– unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
– gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
– Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
– Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen. Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein. Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 51 – Jugendamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3515 (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
Mail: https://www.cottbus.de/jugendamt
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
Standesamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3368
Telefon: +49 355 612-3367
Mail: https://www.cottbus.de/standesamt