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Amtsblatt

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Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der zuständigen Ministerien oder der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.Demnach sind Amtsveröffentlichungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene möglich. Sie können Leserinnen und Lesern online oder in Papierform entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

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Pressebüro

Neumarkt 503046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2030 (Jan Gloßmann, Leiter des Pressebüros)
Fax: +49 355 612-132030
Mail: http://www.cottbus.de/presse
Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

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