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Am 31.03. erläßt Markgraf Johann von Küstrin eine neue Mühlenordnung. Einerseits wird die Markgrafenmühle wohl erweitert, andererseits auch die Stadtmühle auf zehn Mahlgänge erweitert. Während die Cottbuser selbst entscheiden konnten, ob sie in der Ratsmühle in Madlow oder in der Stadtmühle ihr Korn mahlen lassen, wurden die Bauern der Dörfer aus der Umgebung einer Mühle zugewiesen. In der Mühlenordnung wurde auch festgeschrieben, „wie es im Amte Cottbus hinfort mit Korn- und Malzmahlen und künftig mit Einnehmung der Zinsen, mit dem Zeichen der Kerbhölzer, auch mit der Vermessung des Malter Weizens, Rogkens auch mit den Mahlgästen soll gehalten werden.“ Insgesamt 12 Dörfer wurden der Markgrafenmühle zugewiesen, weitere 22 Dörfer nutzen die Stadtmühle.
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Die Schützengilde, erstmalig 1441 erwähnt, gibt sich eine neue Satzung. Bereits in dem 1471 übergebenen Privileg für die Schützengilde ist festgeschrieben, dass in Cottbus auch Frauen Mitglied der Schützengilde werden dürfen.
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Nach den Chronisten Worbs und Gulde wird die endgültige Übergabe der Cottbuser Geschütze an die Festungen Peitz und Küstrin abgeschlossen.