Alle Informationen zu den Mitgliedern, Sitzungen und Dokumenten (u. a. Protokolle) des Beirates für Integration und Migration finden Sie seit Beginn der VIII. Wahlperiode im Bürger-Informationsportal der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz "Session".
Was ist der Beirat für Integration und Migration?
Viele Städte und Kommunen in Deutschland und Brandenburg haben sich entschieden, Migrationsbeiräte zu wählen oder zu ernennen. Das Cottbuser Integrationskonzept sieht ebenfalls vor, einen Migrationsbeirat in unserer Stadt zu etablieren. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 30. Mai 2018 eine Änderung der Hauptsatzung, damit der Beirat für Integration und Migration der Stadt Cottbus/Chóśebuz gebildet werden kann.
Der Beirat ist ehrenamtlich tätig und besteht aus elf Mitgliedern. Diese werden von der Stadtverordnetenversammlung Cottbus für die Dauer der Wahlperiode benannt. Sieben Mitglieder sind ausländische Staatsbürger. Vier weitere Mitbürger*innen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich in der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund engagieren.
Migrationsbeiräte sind in der Regel in lokalpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie werden in den jeweiligen Gemeindevertretungen zu Entscheidungen gehört, die Zugewanderte betreffen. Sie können dazu auch Stellungnahmen abgeben.
Ziele und Aufgaben von Migrationsbeiräten können unter anderen sein:
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die Integration von zugewanderten Menschen im lokalen Kontext zu verbessern,
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allen Zugewanderten eine Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen zu ermöglichen,
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über bestehende Formen der Bürgerbeteiligung zu informieren und die politische Partizipation zu fördern,
- die vorhandenen Einrichtungen, Angebote und Dienste bedarfsgerecht an die Bedarfe und Interessen einer sich stets neu zusammensetzenden Wohnbevölkerung auszurichten.