Allgemeine Filter
Suche im Titel
Suche im Inhalt

Straßenreinigung und Winterdienst

Mit der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung wird, sofern die Stadt Cottbus/Chóśebuz die Leistungen der Straßenreinigung nicht gebührenpflichtig realisiert, die Pflicht zur Straßenreinigung dem Eigentümer bzw. Anlieger übertragen. Obliegt die Reinigungspflicht dem Anlieger sind durch ihn, nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, Kehricht und sonstige Abfälle unverzüglich, nach Maßgabe der Abfallentsorgungssatzung, zu entsorgen.

Winterdienst

Zur Straßenreinigung gehört auch der WINTERDIENST. Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Gehwegen und Fahrbahnen sowie das Bestreuen der Gehwege und der gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m sind vollständig, breitere Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind der Satzung zu entnehmen. Bitte bevorraten Sie sich rechtzeitig mit Streugut, das im Handel erhältlich ist.

Flyer_Winterdienst_2025

Allgemeine Informationen

Fragen zur Reinigung der Straßen, Geh- und Radwege sowie zum Winterdienst zur Bescheiderstellung und zur Widerspruchsbearbeitung, werden unter folgenden Rufnummern beantwortet:

Telefon
0355 612 2724 oder
0355 612 2726 oder
0355 612 2754

Satzungen
Stadt Cottbus/Chóśebuz