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Zweitwohnungssteuer Festsetzung

Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.

RECHTSGRUNDLAGE(N)

  • Art. 105 Abs. 2a GG,
  • § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
  • kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)

Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Spezielle Information für Cottbus

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.

– Erhebungsbogen zur Ermittlung der  

  Zweitwohnungssteuer

– Mietvertrag

VORAUSSETZUNGEN

Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.

KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.

VERFAHRENSABLAUF

Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.

BEARBEITUNGSDAUER

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.

FRISTEN

Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.

RECHTSBEHELFE

Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.

HINWEISE (BESONDERHEITEN)

Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den

  • Anzeigepflichten,
  • Fristen
  • Ausnahmen
  • Befreiungstatbeständen.
Stadt Cottbus/Chóśebuz