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Betreuungsbehörde Beratung

Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.

VORAUSSETZUNGEN

Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.

KOSTEN (GEBüHREN, AUSLAGEN, ETC.)

Es fallen keine Kosten an.

VERFAHRENSABLAUF

Wird im Rahmen der Beratung besprochen.

BEARBEITUNGSDAUER

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.

FRISTEN

Es gibt keine Frist.

Stadt Cottbus/Chóśebuz