Rechtsgrundlage(n)
§ 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG)
Erforderliche Unterlagen
beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
Voraussetzungen
Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
abhängig von den jeweiligen Gebührenordnungen der Städte und Landkreise
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
Fristen
Anzeigefrist: unverzüglich vor Aufnahme der Tätigkeit
Formulare/Schriftformerfordernis
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Onlinedienste
Organisation
Fachbereich 53 – Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 6703044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
Fax: +49 355 612-3504
Mail: https://www.cottbus.de/gesundheit