Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
sofern vorhanden: Belege für den Vorfall
Voraussetzungen
zumindest: Vorliegen eines Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Nachdem Sie einen Hinweis auf potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt haben, wird dieser durch die Aufsichtsbehörde geprüft. Der Übermittlungsweg (Post, E-Mail, Hinweisgebersystem) ist abhängig von der jeweils zuständigen Behörde (s.u. unter „Zuständigkeit“).
Der Hinweis kann anonym abgegeben werden.
Die Übermittlung erfolgt streng vertraulich. Hinweise können nur von den zuständigen Mitarbeitenden der Aufsichtsbehörde eingesehen werden.
Sofern Sie einen Kommunikationsweg eröffnet haben, nimmt die Aufsichtsbehörde ggf. Kontakt zu Ihnen auf und informiert über das weitere Vorgehen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren: ja
Schriftformerfordernis: nein
Vertrauensniveau: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
Die Abgabe eines Hinweises ist nicht mit einer polizeilichen Anzeige gleichzusetzen.