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Abschriften Beglaubigung

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Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Zur Beglaubigung der Unterschrift ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzugelegen.

    Voraussetzungen

    Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.

        Hinweise (Besonderheiten)

        Punkt 1.1 VVBegl :
        Die Leiterin oder der Leiter der Katasterbehörde und die von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten sowie die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind nach § 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) befugt, Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen.

        Der beglaubigte Antrag wird dem Grundbuchamt zur Prüfung übergeben. Das Grundbuchamt entscheidet bei eventuell unterschiedlichen Belastungen über die Durchführung der Vereinigung.

          Organisation


          Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster

          Karl-Marx-Str. 6703046 Cottbus/Chóśebuz
          Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
          Mail: https://www.cottbus.de/geoinformation
          Bankname: Nicht angegebenIBAN: DE06180500003302000021BIC: WELADED1CBNEmpfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

          Stadt Cottbus/Chóśebuz