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Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. W/44/134 „Wohngebiet Carl-von-Ossietzky-Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/44/134 „Wohngebiet Carl-von-Ossietzky-Straße“ in der Fassung vom 07.01.2026 einschließlich der zugehörigen Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Be-bauungsplanes umfasst ca. 0,7 Hektar und wird im Norden durch die Carl-von-Ossietzky-Straße begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an das Auto- & Motorradhaus in der Schillerstraße sowie südlich und westlich an bestehende Wohnbebauung.
Die Lage des Plangebietes ist im Übrigen im nebenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 23.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 auf dieser Seite eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags und mittwochs             von 07:00 bis 15:00 Uhr

dienstags                                        von 07:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags                                   von 07:00 bis 18:00 Uhr

freitags                                            von 07:00 bis 13:00 Uhr

samstags                                         von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den veröffentlichten Unterlagen Anregungen und Hinweise vorge-bracht werden. Entsprechende Stellungnahmen sollen bis spätestens 01.05.2026 elektronisch per E-Mail an bauplanung@cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 04.05.2026 (Postein-gang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Einlassungen über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhe-bung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

 

 

Entwurf Planzeichnung

Entwurf Begründung

Entwurf Artenschutzfachbeitrag

Altlastensituation

Informationsblatt Datenschutz