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Baugenehmigung Statusabfrage

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Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über ein Auskunftsmodul unter dem Namen „Bauen online“ abzufragen.

Erforderliche Unterlagen

Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.

Voraussetzungen

Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.

Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anmeldevorgang auf der Internetseite der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Status wird angezeigt.

Organisation

Fachbereich 63 – Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon +49 355 612-4315 Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung

Fax +49 355 612-4303

Mail: bauordnungsamt@cottbus.de

WWW: https://www.cottbus.de/bauordnung

IBAN: DE06180500003302000021
BIC: WELADED1CBN
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

Stadt Cottbus/Chóśebuz