Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über ein Auskunftsmodul unter dem Namen „Bauen online“ abzufragen.
Erforderliche Unterlagen
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.
Voraussetzungen
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anmeldevorgang auf der Internetseite der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Status wird angezeigt.
Organisation
Fachbereich 63 – Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon +49 355 612-4315 Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung
Fax +49 355 612-4303
Mail: bauordnungsamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/bauordnung
IBAN: DE06180500003302000021
BIC: WELADED1CBN
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz