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Betreuungsbehörde Beratung

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Beschreibung

Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.

Voraussetzungen

Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wird im Rahmen der Beratung besprochen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Organisation

Fachbereich 50 – Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz

Karl-Marx-Straße 69
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon +49 355 612-4800 Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin Soziales

Fax +49 355 612-134801

Mail: sozialamt@cottbus.de

WWW: https://www.cottbus.de/soziales

IBAN: DE06180500003302000021
BIC: WELADED1CBN
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

Stadt Cottbus/Chóśebuz